3.1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verweist mit ihrer Beschwerdeantwort auf die Verfügung des Präsidenten des Strafgerichts Laufenburg und ergänzt, dass das Telefonat vom 15. April 2024 mit der Kanzlei des Verteidigers stattgefunden habe. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg habe dem Verteidiger ausrichten lassen, dass die Frist an diesem Tag ablaufe, keine Fristerstreckung mehr gewährt werde und die -5-