1.2. Am 4. April 2024 erhob Rechtsanwalt Theodor Seitz im Namen des Beschwerdeführers Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. April 2024, zugestellt am 10. April 2024, auf, innert 5 Tagen eine Vollmacht für seinen Verteidiger einzureichen. 1.4. Am 12. April 2024 stellte der Verteidiger des Beschwerdeführers ein Gesuch um Fristerstreckung für die Einreichung der Vollmacht bis am 22. April 2024 mit der Begründung, dass sich sein Klient im Ausland befinde. 1.5. Am 16. April 2024 reichte der Beschwerdeführer eine auf den 2. April 2024 datierte Vollmacht ein.