Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 30. Mai gegenstand 2024 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess gegen A._____ (Beschwerdeführer) am 21. März 2024 einen Strafbefehl und sprach ihn der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig. Sie bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 250.00.