2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg begründete die mit Verfügung vom 20. Juni 2024 ausgesprochene Busse damit, dass der Beschwerdeführer der Vorladung als Auskunftsperson vom 6. Oktober 2023 nicht Folge geleistet habe und nicht zur Verhandlung vom 21. Mai 2024 erschienen sei. Der Beschwerdeführer habe mit Eingabe vom 20. Mai 2024 mitgeteilt, dass er die gegen C._____ gerichteten Strafanträge zurückziehe. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Hauptverhandlung sei der Beschwerdeführer per E-Mail darauf hingewiesen worden, dass er zur Hauptverhandlung gleichwohl zu erscheinen habe.