Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 5. Juni 2024 / Entschädigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Grundeigentümerin des Grundstücks X (fortan: Zivil- und Strafklägerin), vertreten durch die bevollmächtigte Parkplatzbewirtschafterin, stellte am 21. Dezember 2023 Strafantrag mit Antrag auf Schadenersatz gegen den Führer des Fahrzeugs VW, AG aaa aaa, wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots, begangen am 12. Oktober 2023 um 13.17 Uhr.