1.5. Mit Schreiben vom 8. Mai 2024 teilte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit, es werde mit dem Privatkläger eine aussergerichtliche Lösung angestrebt und ersuchte um eine Fristerstreckung. 1.6. Innert erstreckter Frist reichte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 16. Mai 2024 eine von ihm und vom Privatkläger unterzeichnete Vereinbarung vom 7. bzw. 13. Mai 2024 ein, mit welcher der Privatkläger den Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs vom 15. November 2023 zurückgezogen hat. Zudem ersuchte er um Einstellung des Strafverfahrens.