5. 5.1. Der Beschwerdeführer ersucht alsdann zumindest sinngemäss um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ("Da ich mich zur Zeit in sehr schwierigen, finanziellen Verhältnisse befinde, kann ich mir keinen Anwalt leisten, ich kann auch diesen zusätzlichen Betrag von CHF 295.00 nicht leisten, da diese mein Budget übersteigt.").