Dies, wenn der Fall besondere Schwierigkeiten bietet oder eine besondere Tragweite aufweist (Urteil des Bundesgerichts 1B_402/2015 vom 11. Januar 2016 E. 3.5), was vorliegend beides nicht der Fall ist. Einerseits geht es einzig um die Frage, ob die Busse von Fr. 100.00 fristgerecht und damit vor der Einleitung des ordentlichen Verfahrens bezahlt wurde. Zum anderen ist keine besondere Tragweite des Entscheids ersichtlich und wird im Übrigen vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht. 4.5. Demgemäss ist das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren abzuweisen. - 10 -