1.2. Mit seiner Beschwerde ficht der Beschwerdeführer die Verfügung der Vorinstanz vom 11. Dezember 2023 betreffend die ihm auferlegten Kosten für das Strafbefehlsverfahren von Fr. 200.00 (Dispositiv-Ziffern 2 und 3) und für das bezirksgerichtliche Verfahren von Fr. 295.00 (Dispositiv-Ziffer 4.2) an. Der strittige Betrag beträgt demnach mit Fr. 495.00 unter Fr. 5'000.00. Zudem liegt dem gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahren lediglich eine Übertretung (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG und Art.