3.3. Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 ersuchte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer, innert fünf Tagen seit Zustellung des Schreibens um eine schriftliche Mitteilung, ob er seine Eingabe vom 20. Dezember 2023 als Beschwerde gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 11. Dezember 2023 behandelt haben wolle. 3.4. Mit Eingabe vom 12. Januar 2024 (Postaufgabe) bestätigte der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 11. Dezember 2023 Beschwerde führen zu wollen. -5-