Die Staatsanwaltschaft wird die Sanktion des Strafbefehls selbst vollziehen und die Kosten für das Strafbefehlsverfahren gemäss Ziff. 2 hiervor erheben. 4. 4.1 Die Verfahrenskosten für das bezirksgerichtliche Verfahren bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 300.00 b) den Spesen Fr. 45.00 Total Fr. 345.00 4.2 Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten zu rund 85 %, d.h. im Umfang von aufgerundet Fr. 295.00, auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."