1.6. Mit E-Mail vom 20. April 2023 teilte der Beschwerdeführer der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal mit, er werde den Betrag nächste Woche überweisen. 1.7. Am 26. April 2023 bezahlte der Beschwerdeführer die Busse in Höhe von Fr. 100.00. 1.8. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 23. August 2023 wegen Nichtbeachtens des Vorschriftssignals "Verbot für Motorwagen", begangen am 14. Dezember 2022, 11:21 Uhr, auf der Hauptgasse in Mellingen, zu einer Busse von Fr. 100.00 und -3- auferlegte ihm die Strafbefehlsgebühr von Fr. 200.00 sowie Auslagen von Fr. 31.00.