1. 1.1. Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal auferlegte A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 wegen Nichtbeachtens des Vorschriftssignals "Verbot für Motorwagen", begangen am 14. Dezember 2022 um 11:21 Uhr auf der Hauptgasse in Mellingen. 1.2. Nachdem der Beschwerdeführer die Ordnungsbusse innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlte, forderte ihn die Regionalpolizei Rohrdorferberg- Reusstal mit Übertretungsanzeige vom 18. Januar 2023 erneut auf, die Busse von Fr. 100.00 innert 30 Tagen zu bezahlen, ansonsten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft das ordentliche Verfahren eingeleitet werden müsse.