Die Verteidigerin des Beschwerdeführers hat keine Kostennote eingereicht. Die Beschwerde des Beschwerdeführers umfasst 9 Seiten. Seine Stellungnahme vom 5. Juli 2024 umfasst 5 Seiten. Es gilt zu berücksichtigen, dass seine Beschwerdebegründung über weite Strecken jener im parallelen Beschwerdeverfahren (SBK.2024.155) entspricht bzw. er diese aus dem parallelen Verfahren übernehmen konnte. Für das Verfassen der kurzen Beschwerde und der Stellungnahme erscheint nach dem Gesagten ein zeitlicher Aufwand von insgesamt vier Stunden angemessen. Da ein Fall von mittlerer Schwierigkeit vorliegt, ist der Stundenansatz von Fr. 240.00 anzuwenden.