Diesen zufolge erachte sie den Sachverhalt aufgrund der (für sie) stimmigen und glaubhaften Aussagen der Ehefrau – entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers − als klar nachgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten war denn auch nicht gehalten, auf alle Argumente des Beschwerdeführers gesondert einzugehen und sämtliche Einwendungen einzeln zu entkräften (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_984/2023 vom 8. Januar 2024 E. 2.5.5 mit weiteren Hinweisen). Sie hat sich mit den entscheidrelevanten Fragen – weshalb sie dem Beschwerdeführer die Kosten -5-