3. 3.1. Mit Eingabe vom 24. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 14. Mai 2024 zugestellte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 3. Mai 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung vom 03. Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aufzuheben. -3- 2. Es seien in Abänderung von Dispositiv-Ziffer 2 der Verfügung vom 03. Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Verfahrenskosten auf die Staatskosten zu nehmen.