2. Am 3. Mai 2024 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die nachfolgende Einstellungsverfügung: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Drohung (he- tero- oder homosexuelle Lebenspartner) wird eingestellt (Art. 55a Abs. 5 StGB). 2. Die Verfahrenskosten von CHF 46.00 werden dem Beschuldigten zur Zahlung auferlegt. 3. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet." Die Einstellungsverfügung wurde am 7. Mai 2024 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.