Der Präsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 26. Oktober 2023 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG), begangen in mittelbarer Täterschaft, und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 2'000.00 (ev. 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.2. Mit Eingabe vom 24. November 2023 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den ihm am 15. November 2023 polizeilich zugestellten Strafbefehl. 2. 2.1. Am 5. März 2024 wurde der Beschwerdeführer zur Einvernahme vom 25. März 2024, um 09.00 Uhr, vorgeladen. Die Vorladung wurde ihm am 6. März 2024 zugestellt.