4.1.3. D._____ gab am 12. Dezember 2023 an, C._____ habe immer versucht, sich in alles einzumischen und habe sie wie Dreck behandelt, so dass sie ihr ein "Hausverbot" erteilt habe (EV D._____, Frage 15). Als sie C._____ am 26. Juli 2024 im Haus gesehen habe, habe sie diese zunächst gebeten, das Haus zu verlassen, ansonsten sie die Polizei verständige. C._____ habe sie in diesem Moment geschubst, worauf sie (D._____) Erstere am Kragen gepackt habe. C._____ habe sie in der Folge an den Haaren gepackt und sie habe versucht, ihren Bauch zu schützen wegen der bestehenden Schwangerschaft. Dann sei die Beschwerdeführerin dazugekommen.