2.5. Der Beschuldigte führte mit Beschwerdeantwort aus, die Beschwerdeführerin habe selbst angegeben, dass er nur wegen seiner Ehefrau in den Streit eingegriffen habe. Aufgrund der sich präsentierenden Situation habe der Beschuldigte von einem Angriff auf seine Ehefrau ausgehen dürfen, da er nach seinem Dazustossen gesehen habe, dass sie von seiner Schwägerin an den Haaren gezogen werde und die Beschwerdeführerin ebenfalls in den Streit eingreife. Der Beschuldigte habe offensichtlich nur seine Ehefrau schützen wollen und sei angesichts dieser Situation auch dazu berechtigt gewesen.