Anfechtungs- Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegenstand vom 5. März 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. A._____ (Beschwerdeführerin) stellte am 12. September 2023 Strafantrag gegen B._____ (Beschuldigter) wegen einer angeblich am 26. Juli 2023 zu ihrem Nachteil begangenen Tätlichkeit und konstituierte sich als Privatklägerin. 2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verfügte am 5. März 2024 die Einstellung des Verfahrens. Diese Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 8. März 2024 genehmigt.