Der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Dr. iur. A., Rechtsanwältin, […], sei eine Entschädigung von Fr. 19’737.65 (inkl. 7.7% MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zuzusprechen und die Gerichtskasse Baden sei anzuweisen, die Auszahlung vorzunehmen. Die Entschädigung sei einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorzumerken. Der Betrag sei im Umfang von 2/3, d.h. von Fr. 13’158.45, vom Beschuldigten zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse. Prozessantrag: