2.3. B. (vertreten durch die Beschwerdeführerin) meldete gegen dieses Urteil mit Eingabe vom 16. September 2022 die Berufung an. 2.4. 2.4.1. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte am 6. Dezember 2022 beim Bezirksgericht Baden die Anordnung von Sicherheitshaft anstelle der laufenden Ersatzmassnahmen. 2.4.2. B., vertreten durch die Beschwerdeführerin, beantragte mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 die Abweisung dieses Antrags, unter Festlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss Strafprozessordnung. -3-