1.4.2.2. Das Bezirksgericht Laufenburg setzte Rechtsanwalt D. mit Entscheid vom 11. Januar 2023 als Prozessbeistand ein und beauftragte ihn mit der Vertretung der Interessen des Beschwerdeführers im Strafverfahren gegen die Beschuldigten, wobei die Interessenvertretung auch die Prozessführungsbefugnis umfasse. Es wurde ihm eine subsidiäre Kostengutsprache erteilt von einstweilen Fr. 1'000.00 zuzüglich MwSt und Auslagen zur Entschädigung namentlich des Aufwands für ein erstmaliges Aktenstudium, für den -7-