2. Das Gesuch um Bestellung von lic. iur. D. als unentgeltlicher Rechtsbeistand wird abgewiesen. 3. Zustellung dieser Verfügung an den Prozessbeistand lic. iur. D. per Einschreiben." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 29. März 2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen diese ihm am 20. März 2023 zugestellte Verfügung und stellte die folgenden Anträge: -3- " 1. Es sei Ziff. 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg vom 17. März 2023 aufzuheben.