1.3. Mit Schreiben vom 23. Januar 2023 konstituierte sich der Beschwerdeführer als Zivil- und Strafkläger und stellte den Antrag auf Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Einsetzung von Rechtsanwalt D. als unentgeltlicher Rechtsbeistand. 2. Am 17. März 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg folgende Verfügung: " 1. Das Gesuch des Privatklägers vom 23. Januar 2023 hinsichtlich der Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie hinsichtlich der Befreiung von Verfahrenskosten wird bewilligt.