Weiter sei er spätestens "nach der zweiten Anschuldigung/Strafbefehl" von "sozialen Kontakten" (wie Familie und Bekannte) als Lügner bezeichnet worden. Durch diese Verleumdung habe sich das Verhältnis zu einigen dieser Personen stark verändert. Mit einer Person, welche er kenne seit er denken könne, werde er nie wieder Kontakt haben. Die Zeit sei für seine Psyche kein Balsam gewesen und es sei eine Herausforderung gewesen, in dieser körperlichen Verfassung den Alltag zu meistern. Er habe das Recht gehabt, noch acht Tage in der Reha zu bleiben, in welcher er bestimmt die bestmögliche Voraussetzung gehabt habe, sich dem Genesungsprozess zu stellen.