4. Der Beschwerdeführer machte in der Beschwerde zusammengefasst geltend, er habe sich während mehr als drei Monaten sicher sechs bis acht Mal nach dem Ergebnis der Laborauswertung des weissen Pulvers erkundigt. Die Telefonate hätten sicher Fr. 20.00 gekostet. Überdies habe er zwei Einschreiben (2 x Fr. 7.00) versendet. Er lebe vom Existenzminimum.