2. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.4. Mit Eingabe vom 18. Februar 2023 (Postaufgabe: 20. Februar 2023) ersuchte der Beschwerdeführer um Zustellung von Kopien gewisser Aktenstücke und erklärte für die Kosten der Kopien aufzukommen. 3.5. Mit Schreiben vom 21. Februar 2023 wurden dem Beschwerdeführer die gewünschten Aktenstücke in Kopie sowie die Rechnung für die erstellten Kopien zugestellt. 3.6. Mit Eingabe vom 25. Februar 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Strafanzeige bei der Beschwerdekammer ein. -4- Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: