2.3.2. Mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 26. August 2022 (SBE.2022.32) wurde die Beschwerde teilweise gutgeheissen und die Sache zur Fortführung des Verfahrens an den Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau zurückgewiesen. 2.4. 2.4.1. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 ordnete der Präsident des Bezirksgerichts Aarau unter anderem die Befragung des Beschwerdeführers an und lud ihn zur Hauptverhandlung auf den 23. Januar 2023 vor. Die Verfügung (fortan: Vorladung) wurde dem Beschwerdeführer am 22. Dezember 2022 zugestellt.