1. 1.1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilte A. (fortan: Beschwerdeführer) mit Strafbefehl vom 19. April 2022 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26) sowie mehrfachen Missachtens von Anordnungen des Sicherheitspersonals im öffentlichen Verkehr gemäss Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST;