Selbst wenn in grosszügiger Weise eine An- und Rückfahrtzeit von je einer Stunde (bei einer effektiven Fahrzeit gemäss Google Maps von 45 Minuten) von […] zur Einvernahme nach Q. ausgegangen wird, verbleiben 2,5 Stunden, wovon die eigentliche Einvernahme lediglich 42 Minuten gedauert hat. Mit Vor- und Nachbesprechung der Einvernahme sowie eingerechneten Pufferzeiten für Unvorhergesehenes erscheint für die polizeiliche Einvernahme ein Aufwand von 1,5 Stunden, inkl. An- und Rückfahrt also 3,5 Stunden, angemessen. Nicht zu berücksichtigen ist der Aufwand des Verteidigers vom 3. Januar 2023, da kein Grund erkennbar ist, der den diesbezüglichen Aufwand