3.4. 3.4.1. Nachfolgend ist die Angemessenheit der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten für seine freigewählte Verteidigung zu prüfen. Zur Bezifferung und Belegung der Kosten reichte der Verteidiger des Beschwerdeführers mit Beschwerde vom 10. Februar 2023 Honorarnoten vom 24. November 2022 in Höhe von Fr. 1'340.85 und vom 31. Januar 2023 in Höhe von Fr. 3'380.70, total also Fr. 4'721.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) ein.