3.3. 3.3.1. Der Beschwerdeführer macht mit Beschwerde vom 10. Februar 2023 Kosten im Umfang von Fr. 2'350.00 für seine freigewählte Verteidigung durch Rechtsanwalt Eric Stern (fortan: Verteidiger) geltend. Nachfolgend gilt es -6- zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Anspruch des Beschwerdeführers auf die Erstattung einer Parteientschädigung mit Verfügung vom 23. Januar 2023 zu Recht verneint hat.