1.2. Am 21. Dezember 2022 wurde der Beschwerdeführer im Beisein seines Wahlverteidigers, Rechtsanwalt Eric Stern, polizeilich einvernommen. 2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verfügte am 23. Januar 2023: " 1. Die Strafsache (Strafanzeige, Strafklage) wird nicht an die Hand genommen (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO). 2. Die Kosten gehen zu Lasten des Staates (Art. 423 StPO). 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen (Art. 430 Abs. 1 StPO).