3. 3.1. Gegen die ihr am 6. Dezember 2023 zugestellte Verfügung erhob A._____, Rechtsanwältin, amtliche Verteidigerin von B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), mit Postaufgabe vom 7. Dezember 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte, es sei Ziffer 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. Dezember 2023 aufzuheben und es sei die Kostennote vom H im vollen Umfang zu genehmigen, d.h. die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin sei auf Fr. 3'061.70 (inkl. Auslagen und MWSt) festzulegen.