2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verfügte am 5. Dezember 2023: " 1. Dem Beschuldigten wird eine Genugtuung von CHF 6400.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 29. März 2022 zugesprochen. 2. Die Kostennote der amtlichen Verteidigung von B._____, Rechtsanwältin A._____, vom H wird im Umfang von CHF 454.80 (inkl. MwSt. und Auslagen) genehmigt. 3. Die Amtskasse wird angewiesen, die vorgenannten Beträge nach Rechtskraft dieser Verfügung der amtlichen Verteidigung, Rechtsanwältin A._____, zu überweisen."