" 1. Die Kosten des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Kosten für die amtliche Verteidigung, Kosten für die Übersetzungen, etc.) seien gesamthaft auf die Staatskasse zu nehmen. 2. Die Honorarnote Nr. C der amtlichen Verteidigerin sei zu genehmigen und die Amtskasse der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei anzuweisen, der amtlichen Verteidigerin die genehmigte Entschädigung auszubezahlen. 3. Dem Beschuldigten sei eine Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbussen in der Höhe von insgesamt CHF 141'950.15, zuzügl. Zins zu 5 % seit dem 29. April 2022 (Tag der Haftentlassung), auszubezahlen.