1 SVG als Privatkläger gemäss Art. 118 StPO konstituieren kann (BGE 138 IV 258 E. 3.2 und 4.1). 2.3. 2.3.1. Auch mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer wie gesagt nicht vor, sich als Privatkläger am Strafverfahren des Beschuldigten beteiligen zu wollen. Seine Legitimation zur Beschwerdeerhebung begründet der Beschwerdeführer vielmehr damit, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 9. Juni 2023 ihm gegenüber einen Strafbefehl erlassen habe, weshalb er, als bestrafter Unfallbeteiligter, ein schützenswertes Interesse daran habe, dass auch ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten geführt werde (Beschwerde, Ziff. I/3).