4.2.3. Endgültig braucht die Frage, ob bei einer Nichtanhandnahmeverfügung eine Kostenauflage an den Beschwerdeführer gestützt auf Art. 427 Abs. 2 StPO nicht zulässig ist, vorliegend allerdings nicht entschieden zu werden (Frage betreffend Art. 426 Abs. 2 StPO im Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau SBE.2022.9 vom 8. April 2022 E. 2.1.5 ebenfalls offengelassen), da auch bei einer Anwendung von Art. 427 Abs. 2 StPO die Voraussetzungen für eine Kostenauflage an den Beschwerdeführer – wie nachfolgend aufzuzeigen ist − nicht erfüllt sind.