Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) erstattete am 12. Mai 2023 bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Vergehens gegen den unlauteren Wettbewerb, stellte Strafantrag und konstituierte sich als Zivil- und Strafkläger. 2. Am 20. Juni 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten folgende Nichtanhandnahmeverfügung: " 1. Die Strafsache (Strafanzeige, Strafklage) wird nicht an die Hand genommen (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO). 2. Die Kosten von CHF 200.00 werden gemäss Art. 417 i.V.m. Art. 420 StPO der Privatklägerschaft auferlegt."