3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 26. September 2023 polizeilich zugestellte Verfügung vom 24. August 2023 mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 Beschwerde und beantragte: " Die mir auferlegte Ordnungsbusse im Betrag von CHF 1'000.00 gemäss Rechnung 2023d4315 vom 28. August 2023 ist zu stornieren." 3.2. Mit Stellungnahme vom 16. Oktober 2023 beantragte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Abweisung der Beschwerde. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: