Insgesamt erscheinen 5 Stunden für das Verfassen einer derartigen Rechtschrift ausreichend. Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb das Ausfertigen der Honorarnote für das Beschwerdeverfahren (inkl. Begleitschreiben) insgesamt 20 Minuten hätte beanspruchen sollen (Positionen vom 22. September 2023), zumal die jeweiligen Aufwendungen jeweils - 13 - fortlaufend erfasst werden können. Ein Aufwand von maximal zehn Minuten erscheint damit im Zusammenhang mit dem Einreichen der Honorarnote für das Beschwerdeverfahren ausreichend.