Während die Positionen "Aktenstudium Urteil (Anteil)/Beurteilung Kürzung" (20 Minuten, 6. September 2023), "E-Mail an Klient" (5 Minuten, 8. September 2023) und "Mandatsabschluss" (30 Minuten, 15. September 2023) nicht zu beanstanden sind, erscheint der für die Ausfertigung der Beschwerde (inkl. Rechtsabklärungen, Erstellen eines Beilagenverzeichnisses und [sehr kurzer] Begleitbrief) ausgewiesene Aufwand von insgesamt 470 Minuten (rund 7.83 Stunden) überhöht. Zunächst ist auch hier darauf hinzuweisen, dass allgemeine Rechtsabklärungen keinen notwendigen Aufwand darstellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_694/2013 vom 9. September 2013 E. 2).