4.2.2. Der Beschwerdeführer macht mit Honorarnote vom 22. September 2023 für das vorliegende Beschwerdeverfahren einen Aufwand von 545 Minuten (9.08 Stunden) geltend. Während die Positionen "Aktenstudium Urteil (Anteil)/Beurteilung Kürzung" (20 Minuten, 6. September 2023), "E-Mail an Klient" (5 Minuten, 8. September 2023) und "Mandatsabschluss" (30 Minuten, 15. September 2023) nicht zu beanstanden sind, erscheint der für die Ausfertigung der Beschwerde (inkl. Rechtsabklärungen, Erstellen eines Beilagenverzeichnisses und [sehr kurzer] Begleitbrief) ausgewiesene Aufwand von insgesamt 470 Minuten (rund 7.83 Stunden) überhöht.