Gleiches gilt für die bereits im Zusammenhang mit dem Korrespondenzaufwand berücksichtigten Aufwendungen im Zusammenhang mit den Abklärungen zur Situation in Somalia (vgl. E. 3.2.3.2). Insgesamt ist der von der Vorinstanz für die Position "Vorbereitung Hauptverhandlung/Plädoyer" zugesprochene Aufwand von 7 Stunden auf angemessene 10 Stunden (600 Minuten) zu erhöhen. 3.2.4. Zusammengefasst ist von einem angemessenen Aufwand von 2'120 Minuten (rund 35.33 Stunden) auszugehen. Damit ist der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Aufwand von 2'425 Minuten um 305 Minuten zu reduzieren.