im Beschwerdeverfahren genannte Sichtung des Videos betreffend das SVG-Delikt im Rahmen des Aktenstudiums ausgewiesen (5. Mai 2023: Aktenstudium Zustellung BG Aarau/Sichtung Video Verkehrsunfall/Beurteilung) und entsprechend in der Positionsgruppe "Aktenstudium" berücksichtigt (vgl. E. 3.2.2), weshalb diese nicht erneut zur Begründung des hohen Vorbereitungsaufwands herangezogen werden kann. Gleiches gilt für die bereits im Zusammenhang mit dem Korrespondenzaufwand berücksichtigten Aufwendungen im Zusammenhang mit den Abklärungen zur Situation in Somalia (vgl. E. 3.2.3.2).