Insgesamt ergibt sich im Zusammenhang mit der Positionsgruppe "Korrespondenzen" ein zu entschädigender Aufwand von 540 Minuten (9 Stunden). - 10 - 3.2.3.3. Für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und das Plädoyer wurden insgesamt 885 Minuten (14.75 Stunden) ausgewiesen. Die Vorinstanz erachtete dies als überhöht und sprach dem Beschwerdeführer lediglich 7 Stunden zu.