Hinsichtlich der ausgewiesenen Rechtsabklärungen vom 3. Mai 2023 (20 Minuten Swisslex), welche mangels Berücksichtigung in der Positionsgruppe "Vorbereitung Hauptverhandlung/Plädoyer" (insgesamt 14.75 Stunden, vgl. E. 3.2.3.3) von der Vorinstanz wohl ebenfalls dem Korrespondenzaufwand zugeordnet wurde, ist festzuhalten, dass weder aus der Honorarnote vom 9. Mai 2023 noch aus der Beschwerde hervorgeht, dass die Abklärungen aussergewöhnliche Rechtsfragen betrafen. Entsprechend ist von Abklärungen zu gewöhnlichen Rechtsfragen auszugehen, welche bei der Entschädigung der amtlichen Verteidigung nicht zu berücksichtigen