Rückführungen nach Somalia / Gefahren + Risiken 10 Min.) von insgesamt 160 Minuten (rund 2.66 Stunden) werden von der Vorinstanz im Einzelnen nicht beanstandet. Sie erscheinen zudem zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person notwendig und angemessen und sind entsprechend zu entschädigen.